
Seit dem 01.01.2017 dürfen nach Richtlinie 2006/40/EG in Minibussen mit maximal 8 Sitzplätzen und 1 Fahrer nur noch Klimaanlagen mit dem Kältemittel 1234yf verbaut werden. Dies gilt für die Erstausrüstung gleichermaßen wie für die Nachrüstung. Für alle Busse mit mehr … Weiterlesen